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   LSG Baden-Württemberg, 11.01.2006 - L 13 AS 4740/05 ER-B   

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https://dejure.org/2006,10669
LSG Baden-Württemberg, 11.01.2006 - L 13 AS 4740/05 ER-B (https://dejure.org/2006,10669)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.01.2006 - L 13 AS 4740/05 ER-B (https://dejure.org/2006,10669)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - L 13 AS 4740/05 ER-B (https://dejure.org/2006,10669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Notlage als Voraussetzung für eine Eilentscheidung bei Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II); Zulässigkeit eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, welche darauf gerichtet ist, dass der Sozialhilfeträger vorläufig ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung einer Mietkaution als Darlehen, stille Abtretung des Rückzahlungsanspruchs

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.01.2006 - L 13 AS 4740/05
    Der Anordnungsanspruch hängt vom voraussichtlichen Erfolg des Hauptsacherechtsbehelfs ab und erfordert eine summarische Prüfung; an ihn sind um so niedrigere Anforderungen zu stellen, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen liegen, insbesondere eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung droht (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] in NJW 2003, 1236 f. und Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - abgedruckt in Juris).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.01.2006 - L 13 AS 4740/05
    Der Anordnungsanspruch hängt vom voraussichtlichen Erfolg des Hauptsacherechtsbehelfs ab und erfordert eine summarische Prüfung; an ihn sind um so niedrigere Anforderungen zu stellen, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen liegen, insbesondere eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung droht (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] in NJW 2003, 1236 f. und Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - abgedruckt in Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1996 - 6 S 314/96

    Sozialhilfe: Erstattung von Umzugskosten bei Notwendigkeit des Umzugs; örtlich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.01.2006 - L 13 AS 4740/05
    Ob zu den Rechtsvoraussetzungen nach § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II auch gehört, dass die neue Wohnung sowohl von der Größe als auch von den Kosten angemessen erscheint (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 SGB II; bejahend zum vor dem 1. Januar 2005 geltenden Sozialhilferecht VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. September 1996 - 6 S 314/96 - FEVS 47, 325 f, abgedruckt auch in Juris) kann hier offen bleiben, nachdem der Beklagte bereit ist, für die lediglich auf eine Monatswarmmiete beschränkte Mietkaution ein Darlehen zu gewähren.
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - L 13 AS 3108/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - keine Aufrechnung zur Tilgung

    Vielmehr gehören Mietkautionen als Mietsicherung im Sinn von § 550b BGB, die wegen des nicht auf Verbrauch ausgerichteten Sicherungscharakters grundsätzlich nur als Darlehen zu übernehmen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2006 - L 13 AS 4740/05 ER-B), zu den in § 22 geregelten und in die Zuständigkeit des kommunalen Trägers (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) fallenden Leistungen für Unterkunft und Heizung; dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Erwähnung der Mietkaution in der Kostenaufzählung des § 22 Abs. 3 SGB II. Dass die Regelleistung möglicherweise einen Bedarf für "sonstige Waren und Dienstleistungen" abdeckt, den Träger der Grundsicherung höhenmäßig mit 6 v.H. als in der Regelleistung erfasst zugrunde legen, bedeutet nicht, dass deshalb auch die Mietkaution von der Regelleistung umfasst wäre.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - L 12 AS 77/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Denn weitere Voraussetzung für die Übernahme von Umzugskosten ist die Angemessenheit der Kosten der neuen Wohnung (vgl. SG Lüneburg, Beschluss vom 28.03.2006, S 25 AS 145/06 ER; SG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2006, S 28 AS 273/06 ER; SG Aachen, Urteil vom 06.10.2006, S 8 AS 51/06; offen gelassen in LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.01.2006, L 13 AS 4740/05 ER-B).
  • SG Aachen, 23.10.2006 - S 23 (10) AS 88/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Denn weitere Voraussetzung für die Übernahme von Umzugskosten ist die Angemessenheit der Kosten der neuen Wohnung (vgl. SG Lüneburg, Beschluss vom 28.03.2006, S 25 AS 145/06 ER; SG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2006, S 28 AS 273/06 ER; SG Aachen, Urteil vom 06.10.2006, S 8 AS 51/06; offen gelassen in LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.01.2006, L 13 AS 4740/05 ER-B).
  • SG Hildesheim, 17.03.2010 - S 46 AS 84/09

    Gewährung eines Kautionsdarlehens ohne Tilgungsbestimmung, Aufrechnung

    Die Rückzahlungsverpflichtung bei darlehensweiser Gewährung der Mietkaution werde auf Entscheidungen des SG Schleswig v. 27.05.2008 (S 9 AS 239/08 ER) und des LSG Baden-Württemberg v. 11.01.2008 (L 13 AS 4740/05) gestützt.
  • SG Hildesheim, 24.11.2009 - S 46 AS 84/09

    Gewährung eines Kautionsdarlehens ohne Tilgungsbestimmung, Aufrechnung

    Die Rückzahlungsverpflichtung bei darlehensweiser Gewährung der Mietkaution werde auf Entscheidungen des SG Schleswig v. 27.05.2008 (S 9 AS 239/08 ER) und des LSG Baden-Württemberg v. 11.01.2008 (L 13 AS 4740/05) gestützt.
  • SG Hildesheim, 22.01.2009 - S 43 AS 84/09 vom 16. Januar 2009 gegen den Besch
    Im Laufe des gerichtlichen Eilverfahrens hat die Antragsgegnerin den Widerspruch der Antragstellerin mit Widerspruchsbescheid vom 14. Januar 2009 als unbegründet zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass nach Entscheidungen des Sozialgerichts Schleswig (Beschluss vom 27. Mai 2008, Az.: S 9 AS 239/08 ER) und des Landessozialgerichts Baden Württemberg (Beschluss vom 11. Januar 2006, Az.: L 13 AS 4740/05 ER-B) eine Rückzahlungsverpflichtung bei darlehensweiser Gewährung der Mietkaution bestehe.
  • SG Hildesheim, 22.01.2009 - S 43 AS 4/09

    Kautionsdarlehen, Tilgung, aufschiebende Wirkung des Widerspruches

    Im Laufe des gerichtlichen Eilverfahrens hat die Antragsgegnerin den Widerspruch der Antragstellerin mit Widerspruchsbescheid vom 14. Januar 2009 als unbegründet zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass nach Entscheidungen des Sozialgerichts Schleswig (Beschluss vom 27. Mai 2008, Az.: S 9 AS 239/08 ER) und des Landessozialgerichts Baden Württemberg (Beschluss vom 11. Januar 2006, Az.: L 13 AS 4740/05 ERB) eine Rückzahlungsverpflichtung bei darlehensweiser Gewährung der Mietkaution bestehe.
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